Die Akkordarbeit ist eine Erwerbstätigkeit, bei der die geleistete Arbeitsmenge ausschlaggebend für die Höhe des Lohns ist. Der aus Akkordarbeit resultierende Lohn ist demgemäss ein Stücklohn. Im Gegensatz zum Zeitlohn wird beim Akkordlohn nach Massgabe des Mengenergebnisses vergütet. Die Grundlagen für diese Entlohnungsform sind die Normalleistung und der Akkordrichtsatz. Die Normalleistung wird durch Arbeits- und Bewegungsstudien ermittelt und ist dementsprechend von einem eingearbeiteten Arbeiter auf Dauer zu erwarten. Der Akkordrichtsatz ist ein in der Regel tarifvertraglich festgelegter Stundenlohn bei Normalleistung.
Nicht alle Tätigkeiten eignen sich zur Akkordarbeit. Zu ihren wesentlichen Bedingungen zählt die Akkordfähigkeit und Akkordreife.

Akkordfähig ist eine Tätigkeit, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  1. Die Mengenleistung muss persönlich beeinflussbar sein.
  2. Es handelt sich um ein in gleicher Weise wiederkehrender Arbeitsablauf.
  3. Die Qualität des Arbeitsergebnisses ist von untergeordneter Bedeutung.

Akkordreif ist eine Tätigkeit, wenn keine die Arbeitsausführung behindernde organisatorischen Mängel vorhanden sind.

 

Literatur:

  • Gabler, Th. (Hrsg.) (2010). Gabler Wirtschaftslexikon (17. Auflage). Wiesbaden: Betriebswirtschaftlicher Verlag/GWV Fachverlage GmbH.  S. 65-66.