Die Direktvermarktung ermöglich den Landwirten, die selbst hergestellten Produkte (verarbeitete oder nicht) direkt, das heisst ohne Zwischenhandel und Detaillisten zu vermarkten (vgl. landwirtschaft.ch, 2015). Dies hat zur Folge, dass der Produzent einen grösseren Teil des vom Konsumenten bezahlten Preises selbst behalten kann. Die Direktvermarktung ist an viele gesetzliche Auflagen gebunden, vor allem im Bereich der Hygiene müssen zum Beispiel Hofläden die gleichen Anforderungen erfüllen, wie andere Lebensmittelvertreiber. Wer keinen Ladenlokal zur Verfügung hat oder an einem nicht leicht zugänglichen Ort wohnt, hat die Möglichkeit, die Ware per Hauslieferdienst oder Postversand dem Kunden zu liefern (ebd.).

 

Literatur