Import (Einfuhr) umfasst in seiner allgemeinen Bedeutung den entgeltlichen und unentgeltlichen Bezug von Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland. Dabei unterscheidet man einerseits zwischen direkter und mittelbarer Einfuhr auf der einen, und von der sichtbaren und unsichtbaren Einfuhr auf der anderen Seite.
Von direkter Einfuhr spricht man, wenn der Selbstverbraucher beispielsweise Halbfabrikate für die weiterverarbeitende Industrie direkt bei einem ausländischen Lieferanten einkauft.
Die mittelbare (indirekte) Einfuhr bezieht sich auf den Einfuhrhandel. Der Einfuhrhändler organisiert die Einfuhr und beliefert die nachgeordneten Handelsstufen und weiterverarbeitenden Betriebe. Die sichtbare Einfuhr beinhaltet Warenimporte, i.e. Güter der Ernährungswirtschaft, Rohstoffe und Halb- und Fertigwaren. Die unsichtbare Einfuhr bezieht sich beispielsweise auf entgeltliche Dienstleistungen, Vermittlungsleistungen ausländischer Banken, Dienstleistungen im Ausland für inländischen Reisende (Gabler, 2010).
Literatur:
- Gabler, Th. (Hrsg.) (2010). Gabler Wirtschaftslexikon (17. Auflage). Wiesbaden: Betriebswirtschaftlicher Verlag/GWV Fachverlage GmbH. S. 810.