Das unter dem Label PEFC verbreitete Programm (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) ist das weltweit grösste Waldzertifizierungssystem für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung unter Einhaltung ökologischer, sozialer und ökonomischer Standards. Das Label wurde auf Initiative kleiner privater Forstbetriebe gegründet. Aus mehreren Gründen verabschiedeten sich die Gründer mit diesem Schritt im Jahr 1999 vom FSC-Zertifizierungsschema. Kritik äusserten die privaten Forstbetriebe an der als zu bürokratisch und unnötig kostenintensiv empfundenen FSC-Zertifizierung. Sie fühlten sich in den Gremien des FSC untervertreten und in ihren Bemühungen um eine nachhaltige Waldwirtschaft nicht bestätigt. PEFC gewährleistet eine geschlossene Produktekette. Der Holzfluss kann somit vom fertigen Produkt über den gesamten Produktionsprozess zurückverfolgt werden. In der politischen Debatte teilt die Forst-, Holz- und Papierwirtschaft den Standpunkt der PEFC, wohingegen die Umweltverbände kritisch dagegenstehen. Die Kritik seitens der Umweltverbände bezieht sich auf die als zu lasch empfundene Vergabe- und Kontrollpraxis und den Einsatz von Pestiziden.
Insgesamt 62 % oder 232 Mio. ha der weltweit zertifizierten Waldfläche tragen das PEFC-Gütesiegel. Damit stellt PEFC den grössten Marktanteil der insgesamt zertifizierten Waldflächedar.
FSC und PEFC basieren auf dem durch das BUWAL (heute BAFU) initiierten Nationalen Standard. Dieser Standard in Form einer Checkliste bildet die Basis für die Zertifizierung der Qualität der Waldbewirtschaftung. Unterschiede zwischen den Zertifizierungssystemen bestehen hinsichtlich der Anforderungen an die Waldbewirtschaftung (Forest Management), der Materialflusskontrolle und der betrieblichen Organisation (Chain of Custody). 57 % oder über 390 000 ha Wald sind mit beiden Labels zertifiziert. Nur 4 % der nationalen Waldfläche sind ausschliesslich mit dem PEFC-Label zertifiziert.
PEFC knüpft die Zertifizierung an folgende Bedingungen:
- Kahlschläge sind nicht zulässig
- Statt Monokulturen werden Mischbestände aus standortgerechten Baumarten gefördert
- Pflanzenschutzmittel sind das wirklich letzte Mittel zur Rettung des Bestandes
- Forstmaschinen müssen ausgewiesene Gassen nutzen und dürfen den Waldboden nicht flächig befahren
- Maschinen dürfen im Wald nur mit Bioölen betrieben werden
- Auch Dienstleister müssen über ein anerkanntes Zertifikat verfügen
- Totholz muss erhalten werden: zur Steigerung der Artenvielfalt und als Lebensraum
- Wildbestände sind zur Sicherung der Waldverjüngung anzupassen
- Düngung darf nicht zur Ertragssteigerung eingesetzt werden
- Der Waldbesitzer setzt im Wald keine gentechnisch veränderten Organismen ein
Literatur: