Damit werden Waldgebiete bezeichnet, in denen schützenswerte Lebensräume oder Arten (Pflanzen oder Tiere) anzutreffen sind. Um den Erhalt zu ermöglichen, nimmt der Mensch in diesen Gebieten kontrollierte Eingriffe vor. Solche Gebiete sind mit einer sogenannten Nutzungsvorschrift zugunsten des Natur- und Artenschutzes belegt. Sonderwaldreservate sind in der Regel Teilreservate.
Literatur: