Unter dem finanzwissenschaftlichen Begriff „Subvention“ wird eine Transferzahlung an Unternehmen verstanden (vgl. Gabler, 1994). Eine Subvention ist eine Leistung aus öffentlichen Mitteln an Betriebe oder Unternehmen. Subventionen sind wirtschaftspolitische Eingriffe in das Marktgeschehen, mit denen theoretisch ein bestimmtes Verhalten der Marktteilnehmer gefördert werden soll. Häufig liegen Subventionen bestimmte Bedingungen oder erwartete Verhaltensweisen zugrunde (ebd.). In der Landwirtschaft wird der Begriff „Agrarsubvention“ verwendet. Als Agrarsubvention wird eine Subvention zugunsten der Landwirtschaft bezeichnet. Agrarsubventionen umfassen eine grosse Bandbreite von Politikinstrumenten im Agrar- und Ernährungssektor. Agrarsubventionen werden teilweise mit Marktversagen gerechtfertigt, zum anderen sollen sie gezielt den Interessen von bestimmten Landwirten, Unternehmen oder Verbrauchern dienen. Agrarsubventionen können verstanden werden als staatliche Eingriffe, welche landwirtschaftliche Preise, Unternehmensgewinne oder Haushaltseinkommen zugunsten bestimmter Gruppen verändern. Beispiele sind Handelsbarrieren, die Subventionierung landwirtschaftlicher Inputs, Einkommenstransfers an landwirtschaftliche Haushalte, monetäre Kompensation in Katastrophenfällen, oder die Verbilligung von Nahrungsmitteln für arme Verbraucher (vgl. Peterson & Wesley, 2009, S. 98).
Literatur
- Knauf, J. & Lörcher, U. (1994). Gabler-Fremdwörterbuch Wirtschaft. Wiesbaden: Gabler.
- Peterson, F. & Wesley, E. (2009). A Billion Dollars a Day: The Economics and Politics of Agricultural Subsidies. Wiley-Blackwell.