Das erste Tierschutzgesetz auf der Welt entstand in Grossbritannien während dem 19. Jahrhundert, es galt allerdings nur für Pferde (vgl. STS, 2011, S. 12). In der Schweiz löste der tierquälerische der Umgang mit Nutztieren aus, dass sich Tierschützer, Bauern und Konsumente für den Schutz von Nutztieren einsetzten. Folglich trat 1981 die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung in Kraft (vgl. ebd., S. 17). Das Tierschutzgesetz (TSchG) hat bspw. die Ferkelkatration ohne Schmerzausschaltung, die Beschränkung von Tiertransporten auf maximal sechs Stunden und ein Verbot von Extremzuchten bewirkt (vgl. ebd., S. 20). Beim Geflügel verfügt die Schweiz über das weltweit strengste Tierschutzgesetzt, weil die Grösse des Mastbetriebs durch gesetzliche Auflagen begrenzt ist (vgl. Dudda, 2009, S. 13).

 

Literatur:

  • Dudda, E. (2009). LID Dossier Nr. 435.Von der Weide auf den Teller. Bern: Landwirtschaftlicher Informationsdienst LID.
  • STS (2011). Tierschutz und Landwirtschaft. Tierwohl geht uns alle an. Basel: STS.