Wohlfahrtsfunktion

Der heutige Wald hat unterschiedliche Funktionen und dient unterschiedlichen Zwecken. Eine dieser zweckgebundenen Funktionen ist die Wohlfahrtsfunktion. Als eine von drei Funktionen ist sie in der 1998 revidierten Bundesverfassung verankert: Der Bund sorgt dafür, dass der Wald seine Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen erfüllen kann (BV, Art. 77). Die Wohlfahrtsfunktion des Walds spielt vor allem in siedlungsnahen Räumen eine wichtige Rolle. In diesen Zonen werden die luftreinigende und -erneuernde, die lärmhemmende und die wasserreinigende Wirkung des Waldes hervorgehoben. Der Wald bietet aber mehr. Er ist Lebensraum für seltene Pflanzen und Tiere. Und er ist Freizeit- und Erholungsraum. Der Wald befriedigt Bedürfnisse, was sich positiv auf die menschliche Gesundheit auswirkt. Als Gesundheitsfaktor bietet er Ruhe, gesunde Luft, ein angenehmes Mikroklima und Naturbedingungen.

 

Literatur: